Rahmenbedingungen

Erstgespräch:

Im Erstgespräch wollen wir einander etwas kennenlernen. Wir wollen darüber sprechen, was Ihr Anliegen ist, wie ich Ihnen weiterhelfen kann und wie eine Beratung oder Behandlung bei mir aussehen könnte.

Das Erstgespräch dauert ca. 30 min.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu diesem vereinbarten Termin zu erscheinen, geben Sie mir dies bitte 48h vorher telefonisch bekannt.


Ordinationszeiten und Absprachen:

Termine werden auf Anfrage vergeben.

Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, das 24 Stunden vor Beginn der Sitzung telefonisch bekannt zu geben! Im Fall von kurzfristigen Terminabsagen oder bei Nichterscheinen ist das Honorar in jedem Fall zu bezahlen.

Sollten Sie zu spät zu Ihrer Sitzung erscheinen, ist es leider nicht möglich die versäumte Zeit nachzuholen.


Rechte und Pflichten:

KlientInnen haben ein Recht darauf, alle Auskünfte über die Behandlung, insbesondere über Art, Dauer, Frequenz, Auswirkungen und Entgelt zu erhalten. Ein sogenannter Behandlungsvertrag kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen.

Psychologische Interventionen dürfen nur mit Zustimmung der zu behandelnden Person – also Ihnen – angewendet werden.

Sollte der Verdacht bestehen, dass bei Ihnen eine somatische Erkrankung vorliegt, ist der/die Klinische PsychologIn verpflichtet, während der Behandlung auf die Notwendigkeit einer medizinischen Abklärung ausdrücklich hinzuweisen.

Der/Die PsychologIn ist an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht (lt. PsychologInnengesetz 2013).

Der/Die PsychologIn ist verpflichtet, sich an das Psychologengesetz und die Ethikrichtlinien des Psychologenbeirates zu halten.

Wenn der/die PsychologIn von einer Behandlung zurücktreten wollen würde, muss er/sie Ihnen rechtzeitig Bescheid geben, sodass die weitere Versorgung sichergestellt werden kann.


Kostenrefundierung:

Die klinisch-psychologische Beratung/Behandlung, sowie sämtliche von mir angebotenen Leistungen müssen zur Gänze selbst bezahlt werden.

Jegliche psychologische Behandlungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.